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Begleitetes Fahren

Mit 17 ans Steuer.

Gleiche Ausbildung wie für Klasse B. Nach der Prüfung fährst du bis zu deinem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson – danach allein.

Was du wissen musst

  • Ausbildung, Theorie und Prüfungen sind wie bei Klasse B.
  • Bis 18 fährst du nur in Deutschland (§ 48a Abs. 3 FeV) und nur mit einer Person, die in deiner Prüfungsbescheinigung steht.
  • Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen, z. B. Mutter, Vater, Oma.
  • Mit 18 brauchst du keine Begleitung mehr.

Begleitperson-Check

Drei Fragen – dann siehst du, ob jemand dich begleiten darf.

Ist die Person mindestens 30 Jahre alt?
Hat sie seit mindestens 5 Jahren den Autoführerschein (Klasse B)?
Hat sie höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)?
Beantworte alle drei Fragen.

Grundlage: § 48a Abs. 5 und 6 FeV. Während der Fahrt gilt für die Begleitperson außerdem: unter 0,5 Promille, unter 3,5 ng/ml THC, keine berauschenden Mittel.

Für Eltern

Eine besondere Schulung für Begleitpersonen ist nicht vorgeschrieben. Wenn Sie möchten, geben Ihnen unsere Fahrlehrer gern Tipps für die ersten gemeinsamen Fahrten.

BF17

Begleitetes Fahren ab 17

Mindestalter: 17 Jahre, bis 18 nur mit eingetragener Begleitperson

Was du fahren darfst
Wie Klasse B, bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung und nur in Deutschland.
Was du brauchst
Wie Klasse B, plus mindestens eine Begleitperson, die die Bedingungen erfüllt.
Theorie
Wie Klasse B.
Sonderfahrten
Wie Klasse B.
Prüfung
Wie Klasse B
Gültigkeit
ab 18 automatisch ohne Begleitung

Für BF17 anmelden

Häufige Fragen

Was brauche ich für die Anmeldung?

Zur Anmeldung reichen dein Ausweis und ein kurzes Gespräch mit uns. Für den Führerscheinantrag bei der Behörde brauchst du danach: eine Kopie deines Ausweises (Vorder- und Rückseite), ein biometrisches Passfoto, den Sehtest und den Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs. Hast du schon einen Führerschein, brauchen wir davon eine Kopie.

Wie lang ist der Erste-Hilfe-Kurs und wo mache ich den Sehtest?

Der Erste-Hilfe-Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bei einer amtlich anerkannten Stelle. Den Sehtest machst du bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle, zum Beispiel beim Augenoptiker. Für Lkw und Bus gelten strengere Nachweise.

Ab wann kann ich mich anmelden?

Du kannst schon vor deinem Geburtstag anfangen, damit du zum Mindestalter fertig bist. Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Mindestalter möglich (§§ 16, 17 FeV). Wann du am besten startest, sagen wir dir am Telefon.

Wer darf beim Begleiteten Fahren ab 17 mitfahren?

Jede Person, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens 5 Jahren den Autoführerschein hat und bei der Antragstellung höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister hat. Sie muss in deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen sein und darf während der Fahrt nicht unter Alkohol (ab 0,5 Promille), Cannabis (ab 3,5 ng/ml THC) oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Rechtsgrundlage: § 48a FeV.

Fragen? Ruf an.

Alle Anrufe gehen an unser Büro in Kelheim. Wir beraten dich zu Klasse, Ablauf und Terminen.

(09441) 17 46 40

Montag bis Donnerstag: 9:00–18:00 UhrFreitag: 9:00–16:00 UhrSamstag: 9:00–12:00 Uhr

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