Fahrschulreform: Was feststeht und was nicht
Stand: 5. November 2026
Die Bundesregierung plant eine Reform der Fahrausbildung. Die zugehörige Verordnung liegt dem Bundesrat vor (Drucksache 365/26). Sie stand für den 25. September 2026 auf der Tagesordnung, die Beratung wurde verschoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Geplant ist laut Entwurf unter anderem:
- Theorie auch digital lernen, ohne Präsenzpflicht
- keine feste Mindestzahl an Sonderfahrten mehr – Überland, Autobahn und Nachtfahrt bleiben aber Teil der Ausbildung
- ein kleinerer Fragenkatalog für die Theorieprüfung
Der Start ist frühestens 2027 vorgesehen. Laut Entwurf sollen Ausbildungen, die vorher begonnen haben, nach den bisherigen Regeln abgeschlossen werden können.
Für dich heißt das: Wer jetzt anfängt, macht den Führerschein nach den aktuellen Regeln. Wir informieren hier, sobald es Neues gibt.
Quelle: Bundesrat, Drucksache 365/26